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Klassische
Homöopathie nach Dr. Samuel Hahnemann mit dem Schwerpunkt auf konstitutionelle Behandlung. Die Behandlung „Ähnliches
werde durch ähnliches geheilt“
(Similia
similibus curentur)
Der
Begründer der klassischen Homöopathie, der Arzt
Samuel Hahnemann, formulierte
dieses zu Beginn des 19. Jahrhunderts. Krankheit
wird als Störung des gesamten Organismus gesehen. Die
Homöopathie ist ein ganzheitliches Therapiekonzept.
Die
Einheit
Körper, Geist, Seele ist untrennbar zu behandeln. Jeder
Patient wird als Individuum behandelt, weil jeder „seine
Besonderheiten hat, die
es diese zu erkennen gilt.“ Homöopathische Mittel können zu einer tiefreichenden Heilung führen, ohne dass es zu schädlichen Nebenwirkungen kommt, im Gegensatz zu herkömmlichen Arzneimitteln. Außerdem sind sie kostengünstiger und in vielen Ländern der Welt anerkannt und erfolgreich angewandt.
Jeder
kann in
eine homöopathische Praxis kommen. Die
Homöopathie ist ein zweihundert Jahre altes System.
Durch die
Auswahl des richtigen Heilmittels aus dem weiten Bereich der Pflanzen,
Mineralstoffe und Tieren und ihren Wirkstoffen werden die
körpereigenen Abwehrkräfte angeregt und
es kommt zu einem Gegenreiz des
Körpers. Dieser Gegenreiz wirkt nicht
unterdrückend, sondern leitet die Heilung ein. Die Anamnese
Voraussetzung
für die Behandlung einer Krankheit ist die
ausführliche
Erhebung der Krankengeschichte. Ich mache mir
hierbei ein Gesamtbild des Patienten durch ausführliche
Befragung
und körperliche Untersuchung, um zu erkennen, wo die Ursachen
und
der Schwerpunkt der Erkrankung liegt (Konstitution). Für eine erfolgreiche homöopathische konstitutionelle Behandlung ist es erforderlich, dass Sie mir so genau wie möglich mitteilen können, welche Beschwerden Sie im Laufe ihres Lebens gehabt haben, welche Impfungen vorgenommen wurden und welche Krankheiten in ihrer Familie aufgetreten sind. In einer ausführlichen Anamnese werde ich diese Dinge erfragen. Erfahrungsgemäß werden Sie sich im Gespräch immer wieder an Dinge erinnern, an die Sie lange nicht mehr gedacht haben. Das Erstgespräch ist die Basis für eine erfolgreiche weitere Behandlung. Die Kosten der Behandlung
Gesetzliche
Krankenversicherungen
übernehmen in der Regel keine Kostenerstattung für
Behandlungsleistungen durch
eine Heilpraktikerin. Bei privater
(Zusatz-) Versicherung oder Beihilfe werden Behandlungskosten im Rahmen
einer
Leistungsberechnung nach der Heilpraktiker Gebührenordnung
erstattet.
Bitte informieren Sie
sich bei Ihrer Versicherung. Maßnahmen zur Unterstützung Empfehlungen zu Maßnahmen und Haltungen, die unterstützend zur Genesung beitragen können, wie z.B. verschiedene Techniken der Meditation, erhalten Sie demnächst auf dieser Seite.
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